Der internationale Standard für pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Nr. 15 sieht vor, dass Verpackungsmaterial aus Holz einer Hitzebehandlung unterzogen und gekennzeichnet werden muss.
Die Bestimmungen des Standards ISPM 15 gelten für sämtliche Verpackungsmaterialien aus Hart- und Weichholz (von Nadel- und Laubbäumen), einschließlich Stauhölzern.
Sie dienen dazu, einen Schädlingsbefall bestmöglich zu vermeiden.
Die eingesetzten Kisten und Holzmaterialien müssen mit einer offiziellen Kennzeichnung versehen werden.
Unten ist ein Beispiel für eine solche Kennzeichnung einer akkreditierten Prüfstelle abgebildet.
Falls das Holz zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus den USA nicht entsprechend und sichtbar gekennzeichnet ist, so wird die Ware in der Regel auf palettierte Ladeeinheiten aus Kunststoff oder ISPM-zertifizierte Holzladeeinheiten, die über die erforderliche Kennzeichnung verfügen, verladen.
FCL-Fracht (Fracht in selbstbeladenen Containern) erhält die Zertifizierung durch eine Begasung mit Methylbromid.
Marke – das Identifizierungssymbol, Logo oder der Name der akkreditierten Prüfstelle
Betriebskennung – Name des Produktherstellers, Markenname oder zugewiesene Betriebsnummer Hitzebehandelte Markierung
Ländercode – zweibuchstabige Abkürzung des Landes nach ISO
International anerkanntes Symbol für zugelassenes Verpackungsmaterial aus Holz
Symbol für die Nutzung als Stauhölzer (Angabe in vollständiger oder abgekürzter Form möglich)
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